Warum sind so richtig gute Deals meist wesentlich günstiger, wenn sie ausserhalb von Deutschland beginnen und auch enden? Kurz gesagt, eine reine Strategie und Kalkulation der Airline. Somit ist es wesentlich günstiger, ab Paris nach Rio de Janeiro in Business Class zu fliegen, als direkt ab Frankfurt oder Zürich. Denn dieses Angebot beispielsweise gibt es von der Lufthansa Group.
Hört sich super an! Dann steige ich erst in Frankfurt oder Zürich ein und verlasse auf dem Rückflug in der jeweiligen Stadt das Flugzeug. Der Preis ist so günstig, die anderen Flüge brauche ich nicht!
Flug auslassen, später einsteigen
Klingt ideal, man steigt nur in Frankfurt oder Zürich für dieses Beispiel ein und lässt den Flug von Paris verfallen. Braucht man schließlich nicht. Leider jedoch ist genau das nicht möglich. Sobald der erste Flug auf einer Reise nicht angetreten wird, verfällt die komplette Reise und die Sitzplätze werden neu verkauft. Mein Geld bekomme ich jedoch nicht zurück, man nennt es auch no-show. Wikipedia erklärt es recht gut: Der Anglizismus no–show (deutsch Nichterscheinen) steht vor allem im Tourismus für den dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder dem Hotel nicht angekündigten Absentismus Reisender trotz getätigter Buchung.
Somit muss unter jeden Umständen die Reise von Beginn an auch so wahrgenommen werden!
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Früher aussteigen als geplant, geht das?
Unserer Ansicht nach, ja! Was spricht dagegen, wenn ich in Frankfurt aussteige oder auch Zürich? Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, obliegt es mir, wie ich diese wahrnehme! Schließlich kann ich ein Zugticket von Hamburg nach München kaufen und in Hannover aussteigen! Warum auch nicht? Ich habe dafür bezahlt und es wurde genau so angeboten, fertig. In einem solchen Fall hat die Lufthansa einen no-show Passagier verklagt und gut 2.000€ geltend gemacht. Jedoch wurde die Klage gegen den Passagier im Dezember 2018 vom Amtsgericht Berlin-Mitte abgewiesen (Az. 6 C 65/18). Lufthansa geht in Revision und die Sache ist noch nicht ausgestanden.
Wie schon gesagt, wir sind der Meinung, man darf aussteigen. Dabei das Gepäck bis nach Frankfurt oder Zürich schicken lassen, meist klappt das sehr gut. Sollte das nicht klappen, am Transferschalter wird es in Frankfurt oder Zürich auf jeden Fall funktionieren. Schließlich wird niemals ein Koffer ohne Passagier ans Ziel fliegen. Abgesehen von Gepäcknachsendung
Die LH hat ihre Revision zurückgezogen:
https://www.dmm.travel/nc/news/lufthansa-zieht-berufung-gegen-klagenden-passagier-zurueck/
Ich habe gesehen, dass auch eine bei der Airline mitgebuchte Zugfahrt z.B. von BER nach FRA inklusive Flug ab FRA günstiger ist, als der alleinige Flug von FRA (wie) wird hier das no-show konntrolliert?
MfG
Rein theoretisch wird die Airline das nicht mitbekommen beim Check In. Es gibt wie immer unterschiedliche Meinungen hierzu. Allerdings ist meine persönliche Meinung: Ich habe die Reise so gebucht, wie Du gesagt hast und musste aus persönlichen, familiären oder welchen Gründen auch immer einen Tag früher nach Frankfurt. Konnte also den Zug zum Flug nicht nehmen. Da kann ja keiner was sagen, da es meiner Ansicht nach nicht das erste Leg ist. Aber, nur meine persönliche Meinung.
Hallo, erst kürzlich bin ich auf eure Seite gestossen.
Glückwunsch dazu. Gefällt mir richtig gut.
Nun aber meine Frage:
Was ist denn, wenn ich nur mit Handgepäck reise?
Für einen Kurztripp genügt doch oft das zulässige Handgepäck.
Dann dürfte es doch keine Probleme geben, wenn man bei der Zwischenlandung aussteigt, oder?
Grüße
Willi
Hallo Willi,
danke Dir! Wenn Du nur mit Handgepäck reist, ist das natürlich einfacher und unproblematisch einen Anschlussflug auszulassen.
Gruß,
Dominik
Wenn ich mir das nun aus der Sicht der Fluglinie überlege, und das früher Aussteigen Schule macht, so würde ich in Zukunft keine billigeren deals von anderen Orten mehr auflegen, wenn mir dann ein Teil in FRA aussteigt und sich viel Geld erspart….
Ich persönlich schätze meinen Status und bin gerne ein „valued customer“. Wenn sich die Fluglinie meine Tricksereien merkt und mich auf eine „schwarze Liste“ setzt, hat sie alle Möglichkeiten, mir mein Leben schwer zu machen…
Daher: Ich steige nicht vorher aus, und wenn ich einen Deal aus dem Ausland nütze, dann fliege ich halt nicht nur dorthin, sondern auch von dort wieder nach hause…
spannendes Thema, danke!
Finde ich ne totale Schweinerei von Lufthansa….die sollen froh sein dass jemand den Sitz gekauft hat und sie den dann jemandem anderen anbieten können, wenn sie schon ständig überbuchen.
Wie genau begruendet denn die Lufthansa die Nachforderung ueber 2000 Eur?
Was anderes, bitte nicht persoenlich nehmen, aber dein Satzbau ist so holprig, ich denke da koenntest du evtl mal ein par Dollar in einen Proofreader investieren der deine Artikel redigiert… Dasnwuerde das Lesen vereinfachen und auch angenehmer machen…
VG
Jens
Das kann die LH nicht begründen, siehe verlinktes Aktenzeichen.
Der Vorschlag ist lieb, der Text hat im Flesch-Reading-Ease (Lesbarkeitsindex) einen Score von knapp 70, was als sehr gut zu lesen gilt. Kein Absatz ist zu lang und kein Satz zu verschachtelt, was die Maschinenanalyse betrifft. Vor der Veröffentlichung lassen wir jeden Text prüfen, damit die Lesbarkeit stets alle Anforderungen erfüllt.
Aber jeder empfindet das anders.
Die Lufthansa begründet ihren Anspruch mit ihren AGB, das Gericht meint, diese seien. Ich transparent genug. Intransparenz bei AGB geht zu Lasten des Verwenders, d.h. die AGB gilt als nicht existent. Die Sache liegt jetzt aber beim LG Berlin.